Wer kennt das nicht?
…, dass es bei Störungen im Bauablauf notwendig ist, den dann aktuellen Zustand genau zu dokumentieren? Eine gute Dokumentation hilft später bei der Durchsetzung
der Interessen.
…, dass es zu einer Verweigerung einer Abnahme kommt und deshalb nach § 650 g BGB erforderlich wird den Zustand festzustellen?
…, es es bei einer Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB eine gemeinsame Feststellung des Leistungsstandes bedarf und eine Partei dazu
nicht erscheint?
In allen dieser Fälle ist es notwendig, dass der Bauzustand vollständig und nachvollziehbar erfasst wird. Üblicherweise geschieht das durch Sachverständige, die anhand von vielen
Fotos und Aufzeichnungen eine aufwändige Dokumentation zusammenstellen. Es bleibt dabei immer die Gefahr der Lücke. Details, die im weiteren Verlauf einer Auseinandersetzung benötigt werden, sind
möglicherweise nicht oder unzureichend dargestellt. Auch bei größter Sorgfalt ist zum Zeitpunkt der Dokumentation nicht bekannt, worüber möglicherweise später gestritten werden wird.
Um die Erfassung des Bauzustandes eines streitgegenständlichen Gebäudes möglichst vollständig durchzuführen, bietet es sich an, mittels 3-D-Scanner ein maßgetreues
3-dimensionales Gebäudemodell zu erstellen. In einer vom 3-D-Scanner erfassten Punktewolke können jederzeit – auch bei nach dem Aufnahmetermin erfolgter
Veränderung des Bauwerks – Ausführungsdetails angeschaut und Maße abgegriffen werden. Auf diese Weise ist jederzeit nachvollziehbar, was zum Aufnahmezeitpunkt vorhanden war und welche Leistungen
noch nicht erbracht wurden. Auch können die eingebauten Mengen aus den in den Scanndaten erfassten Bauteilen und Bauelementen ermittelt werden.
Durch eine solchen Gebäudeerfassung mit dem 3-D-Scanner kann ein langanhaltender Baustopp verhindert werden und ein Weiterbau – oder Abriss (Teilabriss) – ist möglich.
Auch bei normalem, ungestörtem Bauablauf, kann es erforderlich bzw. sinnvoll sein, Zwischenzustände zu dokumentieren. Wenn zum Beispiel Installationsleitungen verlegt worden sind und diese durch
Putz oder Verkleidungen verdeckt werden. Sei es, um diese später aufzufinden oder auch nur um den Nachweis der erbrachten Leistung festzuhalten, bevor diese nicht mehr ersichtlich ist, im
weiteren Bauablauf wird auf diese Weise Konfliktpotenzial deutlich reduziert.
Bestandsgebäude:
Gebäudeaufmaß für Bestandspläne und als BIM-Modell
Oftmals existieren von Bestandsgebäuden keine oder keine genauen Pläne. Anhand der Möglichkeit der Gebäudeerfassung mit dem 3-D-Scanner können Gerrit Horn und sein Team existierende Gebäude
3-dimensional als Punktewolke aufnehmen und daraus Bestandspläne generieren. Diese lassen sich dann auch in ein digitales Gebäudemodell im Rahmen des Building-Informatio-Modelling BIM überführen,
um für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, aber auch für das Facility-Management zur Verfügung zu stehen.
3-D-Gebäudescan als Grundlage
für Energieberatung und Energiekonzepte
Als dena-EnergieEffizienzExperte und BAFA-Energieberater kann Dipl.-Ing. Gerrit Horn anhand der Geometriedaten aus dem 3-D-Scan des zu untersuchenden Gebäudes die Gebäudeabmessungen ermitteln,
die für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bezw. Einen Energieberatungsbericht sowie für Förderanträge der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) benötigt werden.
Anfragen
Gerne berate ich Sie, in welchem Umfang unser 3-D-Scanner für Ihre Fragestellungen eingesetzt werden können. Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an mich – am besten per E-Mail. Wenn Sie im Betreff „3-D-Scan“ angeben, so kann ich Ihre Anfrage direkt zuordnen und kurzfristig reagieren.